Belarus: Neue Einreisebestimmung in Kraft getreten
Am 13. Februar 2017 ist eine Regelung in Kraft getreten, nach der unter anderem Deutsche, die Staatsangehörigen anderer EU-Länder und der Schweiz unter folgenden Voraussetzungen für einen Aufenthalt bis zu fünf Tagen ohne Visum nach Belarus einreisen können.Die Einreise muss über den Nationalen Flughafen Minsk erfolgen. Bei Einreise aus der Russischen Föderation oder Weiterreise in die Russische Föderation gilt die Befreiung von der Visumpflicht jedoch nicht. Die Reisenden müssen einen mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen normalen Reisepass, ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt sowie eine für Belarus gültige Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 10.000 Euro vorweisen können. Zu beachten ist weiterhin, dass der An- und Abreisetag jeweils als Aufenthaltstag gerechnet wird. Die visafreie Einreise für fünf Tage ist für Touristen, Besucher und Geschäftsreisende möglich.
Neue Währung für Belarus
Am 01. Juli 2016 wurde in der Republik Belarus die Währung von BYR auf BYN umgestellt. Beispiel: 50.000 BYR entsprechen nach der Währungsumstellung 5 BYN. Es gibt nun nicht nur Banknoten, sondern auch Münzen (Kopeken). Eine Übersicht über die neue Währung finden Interessierte auf der Homepage der Nationalbank der Republik Belarus.
Seit dem 01. Januar 2017 gilt ausschließlich die neue Währung. Die bisherige Währung soll noch bis zum 01. Januar 2022 umgetauscht werden können.
Kulturelle Gepflogenheiten beachten
Das Auswärtige Amt weist Reisende darauf hin, dass trotz der geographischen Nähe zur Europäischen Union Reisende in Belarus/Weißrussland System eigener Wertvorstellungen herrscht und gesetzliche sowie administrative Bestimmungen oft von westlichen Vorstellungen abweichen. Reisende sollten sich daher besonders intensiv auf den Aufenthalt in Belarus vorbereiten. Die deutsche Botschaft in Minsk hält auf ihrer Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.minsk.diplo.de Informationen zu besonderen Problemstellungen bereit.
Deutsche in Belarus sollten in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht den Regelungen in den Staaten der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte, für die oft mehrjährige Haftstrafen verhängt werden, aber auch beim Führen eines Kfz durch Personen, die das Fahrzeug bei der Einreise nicht selbst deklariert haben.
Gesellschaftliche Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist (noch) nicht vorhanden.
Quellen: cibt.com und Auswärtiges Amt