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Am 1. Juli europaweit Warnwesten-Pflicht

Sie sind in der Regel leuchtend orange oder gelb und sollen bei einer Panne oder einem Unfall dafür sorgen, dass aussteigende Fahrzeuginsassen von den anderen Verkehrsteilnehmern früher und besser wahrgenommen werden: die so genannten Warnwesten. Viele Autofahrer haben sie ohnehin schon freiwillig im Fahrzeug liegen, ab dem 1. Juli schreibt der Gesetzgeber sie nun zwingend vor. Die ARAG-Rechtsexperten erklären, was die Warnwestenpflicht für deutsche Autofahrer konkret bedeutet und wie es im europäischen Ausland aussieht.

Eine Warnweste für jedes Auto

Die notwendigen Gesetzesänderungen hat der Bundesrat schon im vergangenen Sommer beschlossen, doch sie sind erst ab dem 1. Juli 2014 anzuwenden. Laut § 53 a Abs. 2 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – kurz: StVZO – muss spätestens dann in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge war dies bereits durch die zuständige Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Nach der neuen Vorschrift sind nun alle Pkw, Lkw und Busse betroffen; lediglich für Motorradfahrer gilt die Regelung nicht.

Anders als in einigen anderen europäischen Ländern reicht es nach dem Gesetzeswortlaut aber aus, dass eine Warnweste „mitgeführt“ wird. Das bedeutet: Es besteht keine Pflicht, die Weste beim Verlassen des Fahrzeugs auch tatsächlich zu tragen. Außerdem genügt eine Weste pro Fahrzeug, selbst wenn mehrere Insassen mitfahren. Um im Falle des Falles die Sicherheit für alle Insassen zu erhöhen, empfehlen ARAG Experten dennoch, ausreichend Warnwesten für alle Beifahrer – am besten griffbereit – mitzuführen und diese auch anzuziehen, bevor das Auto bei einer Panne verlassen wird.

Die Warnwesten müssen laut Gesetz der DIN EN ISO 20471 oder der – inzwischen von dieser Norm abgelösten – EN 471 entsprechen, was heißt, dass sie unter anderem in Gelb- oder Orangetönen gehalten sein und Reflektorstreifen aufweisen müssen. Verstöße gegen die Warnwestenpflicht sind übrigens eine Ordnungswidrigkeit und können von der Polizei mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden!

Warnwesten-Pflicht in ganz Europa

Einige europäische Länder haben die Warnwestenpflicht schon längst eingeführt und sind oft strenger als hierzulande: Einige Staaten verlangen, dass bei jedem Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne eine Warnweste angelegt wird. Andere schreiben zusätzlich eine Mitführungspflicht vor.

Wer beispielsweise in Italien, Slowenien, Spanien, Ungarn, Bulgarien, Belgien oder Luxemburg unterwegs ist, muss zwingend eine Warnweste tragen, wenn er außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder einem Unfall sein Fahrzeug verlässt.

Länder wie zum Beispiel Norwegen, Frankreich, Österreich, Portugal, Kroatien und die Slowakei sehen dagegen eine doppelte Verpflichtung vor: Das Auto muss stets mit einer Warnweste ausgerüstet sein und diese muss im Ernstfall auch getragen werden.

Zuwiderhandlungen gegen die Warnwestenpflicht werden im Ausland zudem in der Regel deutlich teurer als bei uns: So können in Italien mindestens 38 Euro und in Luxemburg mindestens 49 Euro fällig werden. In Bulgarien sind es 25 Euro und in Spanien sogar bis zu 90 Euro. Am meisten verlangen aber Portugal und Belgien: Hier sind im schlimmsten Fall bis zu 1.375 Euro in Belgien beziehungsweise bis zu 600 Euro in Portugal, aber nur für dort zugelassene Fahrzeuge zu zahlen.

Sommerurlaubern empfehlen die ARAG-Rechtsexperten deshalb, sich rechtzeitig vor Urlaubsantritt über die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Bestimmungen zu informieren und sich – schon aus Gründen der eigenen Sicherheit – auch daran zu halten!

Quelle: Arag – Rund ums Recht

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