Saudi-Arabien: Visum mit exakten Angaben erforderlich
Geschäftsreisende, die beruflich in Saudi-Arabien tätig sind, müssen für ihr Visum ihren Einreiseweg exakt im Antrag vermerken. Im Visumantrag ist unter „Ankunftsort“ deutlich zu vermerken, wie der Antragsteller nach Saudi-Arabien einreist: über Land oder auf dem Luftweg.
Die genannte Einreiseart wird dann im Visum zusätzlich vermerkt. Stimmt dieser Eintrag nicht mit der tatsächlichen Einreiseart überein oder fehlt gänzlich, kann es zu Problemen bis hin zur Abweisung bei der Einreise kommen. Es ist zu beachten, dass bei einem Visum mit mehrmaliger Einreise dieser Eintrag für alle Einreisen gilt.
Hintergrund: Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub Al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Quellen: VisumCentrale und Auswärtiges Amt
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