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Paulwip  / pixelio.de

Notfall im Ausland: Was zu tun ist

Wenn im Urlaub ein Notfall eintritt, fühlen sich Reisende oftmals viel hilfloser als zu Hause. Dabei ist auch im Ausland niemand auf sich allein gestellt. Man muss nur wissen, wo man die passende Hilfe findet. Die ARAG-Rechtsexperten haben dazu ein paar wichtige Informationen zusammengestellt.

Botschaften und Konsulate helfen im Notfall

Die erste Anlaufstelle ist oft die heimische Botschaft. Wofür sind die deutschen Vertretungen im Ausland überhaupt zuständig?

  • Hilfe bei Verlust der Reisedokumente
  • Informationen zu lokalen Ärzten, Krankenhäusern und Dolmetschern
  • Hilfe bei Evakuierungen
  • Hilfe bei Verhaftung mit der Vermittlung von Rechtsbeistand
  • Hilfe bei Vermissten- und Todesfällen
  • Nur in Härtefällen: Überbrückungsgeld, das aber zurückgezahlt werden muss

Den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes erreichen Sie montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 3018 17-2000 oder per Mail unter

buergerservice@diplo.de

Richtig handeln nach Unfall

Knapp 150 000 Deutsche geraten jedes Jahr unverschuldet in einen Unfall im Ausland! Und nach dem Crash geht’s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, lahme Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. In unserer Checkliste zu Unfällen im Ausland erfahren Sie, wie Sie sich verhalten sollten.

Gehört ins Handschuhfach: Formular Europäische Unfallbericht

Legen Sie den Europäischen Unfallbericht in doppelter Ausführung in Ihr Handschuhfach. Mit ihm erledigen Sie im Falle eines Autounfalls im europäischen Ausland die Formalitäten einfach und korrekt. Und vergessen kein wichtiges Detail. Im Unfallbericht können die Daten von zwei Fahrzeugen aufgenommen werden. Sollten mehrere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sein, benötigen Sie weitere Unfallberichte. Verwenden Sie einen Kugelschreiber, damit auch die Kopie gut lesbar ist. Das ist wichtig: Verändern Sie auf keinen Fall den Unfallbericht nachträglich.

Übersenden Sie das Formular unverzüglich der von Ihnen im Unfallbericht genannten Versicherung.

Alle Unfallberichte (auch solche in fremder Sprache) haben einen identischen Inhalt. Aus diesem Grund sind die Angabenfelder nummeriert. Der Unfallbericht kann auch für Unfälle ohne Drittschäden, sowie bei Schäden durch Diebstahl oder Feuer genutzt werden. Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis.

Unter der kostenlosen Rufnummer 112 erreichen Sie in der Regel in Europa (911 in Nordamerika) eine Leitstelle, die je nach Notfall Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert.

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