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eingeschränkter Mobilität
© Annatamila- AdobeStock

Mehr Reisende mit eingeschränkter Mobilität verzeichnet

Personen mit eingeschränkter Mobilität stehen bei Reisen vor besonderen Herausforderungen. Die Airports unter dem Dach des Flughafenverbandes ADV leisten mit ihrem PRM-Betreuungsservice (passengers with reduced mobility) einen wesentlichen Beitrag für die Mobilität und das unkomplizierte Reisen dieser Menschen.

Steigender Anteil an PRM-Reisenden

Seit 2006 sind die Flughäfen in Europa für die Erbringung der Services für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM) verantwortlich. Die Herausforderung: Der Anteil an PRM-Reisenden wächst stark. Erhebungen des Flughafenverbandes ADV zeigen, dass jährlich neue Höchstwerte erreicht werden.

Im Jahr 2018 wurden 1.981.982 mobilitätseingeschränkte Passagiere an deutschen Flughäfen gezählt. Das ergibt eine Steigerung gegenüber 2017 um 13,3 Prozent. Seit Jahren liefern die Flughäfen einen sehr guten Service ab. Auf 10.000 Reisende gibt es nur eine Beschwerde. Die Zahlen zeugen von einer guten Fürsorge und hohen Qualität der behindertengerechten Leistungen an den Flughäfen.

Optimierung der Leistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Derzeit läuft in Brüssel eine Überprüfung der aus 2006 stammenden PRM-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Der Flughafenverband ADV setzt sich für eine weitere Optimierung des Rechtsrahmens ein. Dabei muss dem Missbrauch von Leistungen Einhalt geboten werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der PRM-Service und damit verbundene Ressourcen tatsächlich auch nur dieser Personengruppe zugutekommen. Durch einen kontinuierlichen Austausch zwischen Flughäfen, nationalen Behörden und lokalen Behindertenverbänden wird ein hoher Qualitätsanspruch umgesetzt.