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Reisekrankenversicherungen: Was unbedingt dabei sein muss

Die Europäische Gesundheitskarte sorgt für einen theoretischen Basisschutz in EU-Ländern – Reisekrankenversicherungen kann sie aber nicht ersetzen. Der Grund: In mehr als jedem zweiten Fall wird die Karte von den Ärzten und Kliniken (aus Unkenntnis) nicht akzeptiert. Hinzu kommt, dass sich viele Reisende wichtiger Versorgungslücken nicht bewusst sind. Zum einen besteht nicht in allen Ländern freie Arztwahl und zum anderen erstattet die deutsche Gesetzliche Krankenkasse lediglich jene Leistungen, für die sie auch in Deutschland aufkommen würde. In der Praxis bleiben viele Urlauber auf den Krankenkosten sitzen.

Blinddarm-OP für 20.000 Euro

Ähnliches gilt für lokale Krankenversicherungen außerhalb der EU, die anders als in Deutschland oftmals gedeckelt, also mit einer maximalen Leistungsgrenze versehen sind. Wir diese überstiegen, zahlt der Patient beziehungsweise der Arbeitgeber die Differenz. Die Behandlungskosten variieren je nach Aufenthaltsland immens. Während etwa eine Blinddarmoperation in Deutschland rund 3.000 Euro kostet, müssen international Erwerbstätige laut den Erfahrungen der BDAE Gruppe in den USA 20.000 bis 90.000 Euro bezahlen. Die Behandlung eines Herzinfarkts kostet hierzulande etwa 8.000 Euro, in den USA bis zu 150.000 Euro und in China rund 30.000 Euro. Für ein Ambulanzflugzeug, das einen verletzten Mitarbeiter vom asiatischen Kontinent zurück nach Deutschland befördert, zahlen Betroffene zwischen 40.000 und 70.000 Euro. Solche Krankenrücktransporte ins Heimatland sind grundsätzlich nicht über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.

Reisekrankenversicherungen mit Assistanceleistungen

Diese Lücke kann lediglich ein Assisteur schließen. Professionelle Anbieter von Reisekrankenversicherungen haben Assistance-Leistungen in ihre Reisekrankenversicherungen integriert. Doch der Einschluss dieser Hilfs- und Notfallleistungen allein reicht nicht zwingend für einen umfassenden Schutz. Nicht jeder Marktteilnehmer liefert den notwendigen Umfang mit der entsprechenden Qualität.

Besonders heikel ist auch dort das Thema medizinische Versorgung bei Rückholung. Denn diese entspricht nicht bei jedem Dienstleister den internationalen Standards, beispielsweise weil die Erfahrung für diesen wichtigen Bereich nicht vorhanden ist. So weiß die BDAE Gruppe von Fällen, in denen Patienten vermutlich aufgrund von Bereicherungsabsichten in weit entfernte Destinationen geflogen wurden, obwohl eine gleichwertige Behandlung an einem näher gelegenen Ort möglich gewesen wäre. Wer beispielsweise in Zentralafrika einen Unfall hat, kann auch nach Nairobi transportiert werden, wo es die besten Krankenhäuser des Kontinents gibt.

Ein guter Assisteur unterhält ein weltweites Netzwerk internationaler Luftrettung, von dem dieser regelmäßig mit Informationen über den Versorgungsstand ausländischer Reisende auf dem Laufenden gehalten wird. Besonders wichtig: Urlauber sollten bei der Wahl des richtigen Anbieters von Reisekrankenversicherungen darauf achten, dass der Assisteur auch auf typische Touristengebiete spezialisiert ist und die Ambulanznetzwerke in diesen Regionen kennt.

24-Stunden-Hotline sollte Pflicht sein

Eine mehrsprachige 24-Stunden-Notfallhotline mit Gesundheitsexperten gehört zum Standard eines jeden Assistance-Pakets. Welcher Urlauber kennt schon die Notrufnummer von China oder weiß, welchen Spezialisten in Sao Paulo er bei einem Rückenleiden konsultieren sollte? Über die Hotline erhalten Reisende nicht nur solche Informationen, sondern können sogar Facharzt- und Krankenhaustermine im jeweiligen Aufenthaltsland vereinbaren lassen. Zu diesem Service gehört außerdem der Zugriff auf aktuelle weltweite medizinische Informationen wie zum Beispiel Hinweise zu notwendigen Impfungen oder Epidemiegefahren. Zudem sind Dolmetscher- und Übersetzerdienste sowie die Bereitstellung von Zahlungsmitteln beim Verlust wichtiger Dokumente ebenfalls Bestandteil eines adäquaten Asisstance-Paket für Auslandsreisende.

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