Kein Urlaub wegen Corona: Jeder dritte Deutsche betroffen
Während im vergangenen Jahr fast jede*r Fünfte (19 Prozent) einen geplanten Urlaub aufgrund der Coronapandemie nicht antreten konnte, galt dies im Jahr 2021 für ungefähr jede*n Dritte*n (29 Prozent). Das hat eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Kooperation mit YouGov ergeben.
Die Corona-Pandemie hat die Urlaubsplanung der Deutschen weiterhin fest im Griff, schließlich gibt fast jede*r Vierte (23 Prozent) an, ihretwegen auf den diesjährigen Urlaub zu verzichten. Jedoch trotzen einige Deutsche der Pandemie und buchen trotzdem. 21 Prozent der Befragten haben bereits einen Urlaub im Jahr 2021 gebucht, 13 Prozent befinden sich aktuell noch in der Planung ihres Urlaubs und 18 Prozent der Deutschen geben an, noch spontan buchen zu wollen.
Die aktuelle Umfrage zeigt allerdings auch einen traurigen Trend: Nur knapp jede*r Zweite, der im Jahr 2021 einen Urlaub geplant hat (55 Prozent), geht davon aus, diesen trotz Corona auch antreten zu können.
Frühzeitig gegen Risiken im Urlaub absichern
Wer sich dieses Jahr dazu entscheidet in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass verschiedene Reiseversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am 11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.
Es lohnt sich also, die Bedingungen der Reiseversicherer gut zu studieren. Ob beispielsweise die Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greift, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. In solchen Fällen sollte die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragt werden. Ein Tipp: Die meisten Versicherer haben ihre Regelungen in Sachen Covid-19 auch auf Ihren Webseiten unter Aktuelles hinterlegt. Eine Reiseabbruchversicherung wiederum erstattet die Kosten, wenn Reisende ihren Urlaub ungeplant vorzeitig beenden müssen. Ein Grund für den vorzeitigen Abbruch einer Reise kann eine Erkrankung sein.
Auslandskrankenversicherung unerlässlich
Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die gesetzliche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher auf alle Fälle eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Viele Länder verlangen inzwischen bei Einreise den Nachweis einer entsprechenden Police. Die meisten Anbieter zahlen bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung Coronatest und Behandlung vor Ort und – wenn notwendig – auch den Krankenrücktransport ins Heimatland. Trotz der europäischem Gesundheitskarte kann von der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme aller Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.
Doch auch eine Auslandskrankenversicherung bezahlt nicht alles im Kontext von Covid-19. Beispielsweise greift sie nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person.