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Kostenloses Business Breakfast zum Thema „Fehlerhafte Entsendeanträge vermeiden“

Unabhängig davon, ob es sich um eine Dienstreise oder um eine kurz- beziehungsweise langfristige Entsendung ins Ausland handelt, sind Unternehmen dazu verpflichtet bei Behörden – wie etwa den Krankenkassen oder der DVKA – Anträge zu stellen.

Dieser Prozess ist jedoch komplizierter als es den Anschein hat und führt bei Personalverantwortlichen regelmäßig zu Fragen:

  • Welche Anträge sind wann und wie bei welchen Behörden zu stellen?
  • Mit welchen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen?
  • Wie werden die betroffenen Mitarbeiter in der Zwischenzeit abgesichert?

Jeder zweite Antrag fehlerhaft

Die Praxis bestätigt, dass in diesem Bereich Klärungsbedarf herrscht, denn tatsächlich ist jeder zweite eingereichte Antrag zur Prüfung einer Entsendung fehlerhaft, unvollständig oder unbrauchbar. Die Konsequenz: Auch die daraus resultierenden Prüfbescheide sind fehlerhaft, aber für die Unternehmen rechtlich bindend. Im schlimmsten Fall droht ein Scheitern des Auslandseinsatzes.

BDAE Business Breakfast schafft Klarheit

Auf dem BDAE Business Breakfast erläutern wir in einer lockeren Atmosphäre bewährte Vorgehensweisen, die dabei helfen, grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen zu verstehen und ganzheitlich zu managen.

Weiterführende Informationen sowie Anmeldeunterlagen finden Interessierte unter https://www.bdae.com/events/240-bdae-business-breakfast-zum-thema-antragsverfahren-bei-auslandsentsendungen.

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Veranstaltungsdaten:

Mittwoch, 25. Mai 2016 von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

25hours Hotel HafenCity Hamburg, Überseeallee 5, 20457 Hamburg

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldungen bis zum 20. Mai bei Simone Richter.

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