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BDAE-Business-Breakfast zum Thema Vergütungsbestandteile bei Auslandsentsendungen

Bei der Auslandsentsendung von Mitarbeitern spielt die Gehaltsfindung eine große Rolle. Dabei sind unterschiedliche Ansätze möglich, wie etwa die Zahlung von Auslandszuschlägen zum deutschen Bruttogehalt oder die Vereinbarung von Nettolöhnen. Unabhängig von der gewählten Methode zur Gehaltsfindung ist es wichtig zu wissen, wie die in den Entsendeverträgen verankerten Zuwendungen (beispielsweise Firmenwagen, Boni) hinsichtlich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts zu behandeln sind.

Erhebliche Lohnsteuer- und Beitragsnachzahlungen

Nach wie vor ist es in vielen Unternehmen gängige Praxis, die Zuwendungen bei Auslandsentsendungen nicht durch die Lohnbuchhaltung erfassen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass keine Lohnabgaben darauf gezahlt werden. In letzter Zeit konzentrieren sich Betriebsprüfer jedoch vermehrt auf Zuwendungen, die bei Auslandsentsendungen gewährt werden. Somit kann es zu erheblichen Lohnsteuer- und Beitragsnachzahlungen kommen.

Folgende Fragen stellen sich regelmäßig bei der Gewährung von Zuwendungen:

  • Sind die während des Auslandeinsatzes zusätzlich gewährten Zuwendungen Lohnbestandteile?
  • Können diese zusätzlichen Gehaltsbestandteile lohnsteuerfrei ausgezahlt werden?
  • Müssen diese in der Sozialversicherung in die Beitragspflicht einbezogen werden?
  • Welche Rolle spielt dabei die Ansässigkeit der Mitarbeiter im Ausland?
  • Welche Bedeutung haben Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen?

Kurzvortrag: Zuwendungen bei Auslandsentsendungen

Nach einem ersten erfolgreichen BDAE Business Breakfast, möchte die BDAE Gruppe nun bei einer zweiten Veranstaltung vorstellen, wie die Zuwendungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht behandelt werden sollten. Dies soll wie immer in lockerer Atmosphäre, bei einem leckeren Frühstück und bei einem anschließenden persönlichen Austausch geschehen. Zielgruppe sind Personaler und Travel Manager von kleinen, großen und mittelständischen Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden. Die BDAE Gruppe berät seit mehr als 20 Jahren Unternehmen in Fragen bezüglich International Assignment. Schwerpunkte sind neben der Sozialversicherung steuerliche und aufenthaltsrechtliche Fragen.

Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen finden Interessierte hier.

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Veranstaltungsdaten:
Donnerstag, 13. Oktober von 8:30 bis 11 Uhr
25Hours Hotel HafenCity Hamburg, Überseeallee 5, 20457 Hamburg
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung bis zum 7. Oktober bei Herrn Helge Groß

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