BDAE-Business-Breakfast zum Thema Vergütungsbestandteile bei Auslandsentsendungen
Erhebliche Lohnsteuer- und Beitragsnachzahlungen
Nach wie vor ist es in vielen Unternehmen gängige Praxis, die Zuwendungen bei Auslandsentsendungen nicht durch die Lohnbuchhaltung erfassen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass keine Lohnabgaben darauf gezahlt werden. In letzter Zeit konzentrieren sich Betriebsprüfer jedoch vermehrt auf Zuwendungen, die bei Auslandsentsendungen gewährt werden. Somit kann es zu erheblichen Lohnsteuer- und Beitragsnachzahlungen kommen.
Folgende Fragen stellen sich regelmäßig bei der Gewährung von Zuwendungen:
- Sind die während des Auslandeinsatzes zusätzlich gewährten Zuwendungen Lohnbestandteile?
- Können diese zusätzlichen Gehaltsbestandteile lohnsteuerfrei ausgezahlt werden?
- Müssen diese in der Sozialversicherung in die Beitragspflicht einbezogen werden?
- Welche Rolle spielt dabei die Ansässigkeit der Mitarbeiter im Ausland?
- Welche Bedeutung haben Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen?
Kurzvortrag: Zuwendungen bei Auslandsentsendungen
Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen finden Interessierte hier.
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