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Weiss Dreieck mit rot Rahmen und Ausrufezeichen mit rechteckig Zusatzschild auf Holz Mast vor blau Himmel. Warnung auf Schild in deutsch vor Flugsicherheit

Flugsicherheit: EU-Flugverbotsliste aktualisiert

Die Europäische Kommission hat Anfang Dezember die Liste von Fluggesellschaften aktualisiert, für die in der Europäischen Union (EU) Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten.

Die Liste ist für die Gewährleistung der Einhaltung höchster Flugsicherheitsstandards in der EU von zentraler Bedeutung. Sie ergänzt die neue Regelung zur Genehmigung von Drittlandsbetreibern, die seit Juni 2015 schrittweise umgesetzt wird.

Keine thailändischen Airlines in der neuen Liste

In der neuen Liste sind keine Luftfahrtunternehmen aus Thailand aufgeführt. Die Kommission und die Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA) wollen auch weiterhin gemeinsam mit den thailändischen Behörden an der Verbesserung der Flugsicherheit in diesem Land arbeiten. Sie werden künftige Entwicklungen jedoch aufmerksam verfolgen, und falls sie dies zum Schutz der Fluggäste vor Sicherheitsrisiken für erforderlich hält, kann die Kommission vorschlagen, eine oder mehrere Fluggesellschaften aus Thailand in die Flugsicherheitsliste aufzunehmen.

230 Fluggesellschaften Betrieb in der EU untersagt

Die aktualisierte EU-Flugsicherheitsliste umfasst alle in den folgenden Staaten zugelassenen Fluggesellschaften (insgesamt 228), da die Luftfahrtbehörden dort die erforderliche Sicherheitsaufsicht nicht vollständig gewährleisten können:  Afghanistan, Angola (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen vier Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme von Air Astana, die heute von der Liste gestrichen wurde), die Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Sambia. Zudem sind in der Liste mit Iraqi Airways (Irak) und Blue Wing Airlines (Suriname) aufgrund von Sicherheitsbedenken zwei einzelne Luftfahrtunternehmen aufgeführt. Insgesamt ist somit 230 Fluggesellschaften der Betrieb im EU-Luftraum vollständig untersagt.

Darüber hinaus enthält die Liste sieben Luftfahrtunternehmen, die die EU aufgrund von Betriebsbeschränkungen nur mit bestimmten Flugzeugmustern anfliegen dürfen: Afrijet und SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran), TAAG Angolan Airlines (Angola) und Air Madagascar (Madagaskar).

Luftfahrtunternehmen werden entweder dann in die Liste aufgenommen, wenn davon auszugehen ist, dass sie selbst nicht in der Lage sind, internationale Flugsicherheitsnormen einzuhalten, oder wenn die zuständige Zivilluftfahrtbehörde die erforderliche Sicherheitsaufsicht offensichtlich nicht im Einklang mit internationalen Flugsicherheitsvorschriften gewährleisten kann. Nach der Aufnahme in die Liste gilt für diese Unternehmen dann entweder ein vollständiges Flugverbot, bei dem sie überhaupt keine Flüge in die EU anbieten dürfen, oder – in einigen Fällen – eine teilweise Betriebsuntersagung. In diesem Fall unterliegen sie Betriebsbeschränkungen und dürfen Flüge in die EU nur unter strengen Auflagen durchführen. Die EU-Flugsicherheitsliste dient zudem als Instrument zur Warnung der Flugreisenden, wenn sie in anderen Teilen der Welt unterwegs sind.

Quelle: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13856_de.htm

Die verbindliche Fassung der EU-Flugsicherheitsliste wurde am 11. Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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Titelbild: © Nolight – Fotolia.com