EU–Abkommen mit Israel: Nicht alle Waren mit Zollvorteil
Waren, die in den israelischen Siedlungen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebieten hergestellt werden, fallen nicht unter die Zollpräferenzbehandlung nach dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel. Darauf weist die Industrie und Handelskammer (IHK) Köln hin.