Bei Verspätungen muss Airline für Getränke sorgen
Kommt es zu einer massiven Verspätung eines Fluges, muss sich die Fluggesellschaft auch um eine ausreichende Versorgung der Passagiere mit Getränken kümmern. Tut sie das nicht, haben Reisende neben der Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung noch Anspruch auf eine Zahlung von Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 3 C 479/13 [36]) hervor.