Leben Ehepaare getrennt und teilen sich das Sorgerecht, müssen sie nach Angaben der ARAG-Rechtsexperten ihren Ex-Partner nicht um Erlaubnis bitten, mit dem gemeinsamen Kind allein in den Urlaub fahren zu dürfen.
Sandburgenbauen am Strand statt Relaxen im Liegestuhl, Gemecker im Museum und Geschrei beim Abendessen – der Nachwuchs kann im Urlaub ganz schön auf die Nerven gehen.