Sorgerecht: Türkei-Urlaub verboten?
Leben Ehepaare getrennt und teilen sich das Sorgerecht, müssen sie nach Angaben der ARAG-Rechtsexperten ihren Ex-Partner nicht um Erlaubnis bitten, mit dem gemeinsamen Kind allein in den Urlaub fahren zu dürfen.
Leben Ehepaare getrennt und teilen sich das Sorgerecht, müssen sie nach Angaben der ARAG-Rechtsexperten ihren Ex-Partner nicht um Erlaubnis bitten, mit dem gemeinsamen Kind allein in den Urlaub fahren zu dürfen.
Sandburgenbauen am Strand statt Relaxen im Liegestuhl, Gemecker im Museum und Geschrei beim Abendessen – der Nachwuchs kann im Urlaub ganz schön auf die Nerven gehen.
EXPAT NEWS GmbH
Kühnehöfe
22761 Hamburg
Tel.: +49 [0] 40 30 68 74 – 0
Fax: +49 [0] 40 30 68 74 – 91
E-Mail: info@expat-news.com