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Schlagwort: Schadensersatz bei nicht angetretener Pauschalreise

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© petunyia - AdobeStock

Gepäck nicht rechtzeitig aufgegeben: Keine Rückerstattung für Pauschalreise

Schaffen es Reisende nicht rechtzeitig, vor Antritt einer Flugreise ihr Gepäck aufzugeben, so stellt dies keinen Reisemangel dar, aufgrund dessen der Reisevertrag gekündigt werden kann. Das Amtsgericht München hat eine Klage gegen einen Reiseveranstalter abgewiesen, bei der es um die Rückerstattung des Reisepreises in Höhe von 3.998 Euro ging (Az. 158 C 4570/20).

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