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Schlagwort: Risiken einer Entsendung

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© Jacob Lund - Fotolia.com

Jobverlust bei einer Auslandsentsendung: Warum Unternehmen Expats privat gegen Arbeitslosigkeit absichern sollten

Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollten unbedingt eine private Arbeitslosenversicherung abschließen. Es ist auch nicht besonders empfehlenswert auf das sogenannte Antragspflichtverhältnis nach Paragraf 28 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) zu setzen, bei dem der Mitarbeiter freiwillig in der deutschen Arbeitslosenversicherung verbleibt. Warum diese Empfehlung?

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