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Schlagwort: Repatriierungsflüge aus dem Ausland

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© deagreez - AdobeStock

EuGH-Urteil zu Repatriierungsflügen: So erhalten Flugreisende dennoch eine Kostenrückerstattung

Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg müssen Flugreisende, die im Zuge von staatlichen Rückholaktionen (Repatriierungsflüge) während der Corona-Pandemie nach Hause gebracht wurden, die Kosten dafür selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der der ursprüngliche Rückflug gebucht war, ist nicht haftbar (Az: C-49/22).

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