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Schlagwort: Mitwirkungspflicht

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Angesammelte Urlaubstage: Diese Rechte gelten

Urlaubstage sind kostbar! Wer zum Ende des Jahres noch Urlaubstage angesammelt hat, möchte diese wahrscheinlich mit in das kommende Jahr nehmen. Das geht normalerweise auch, denn der Anspruch auf die Urlaubstage darf nicht automatisch am 31.12. beziehungsweise am 31.03. des Folgejahres verfallen, laut Europäischem Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht. Festlegt ist ebenfalls, dass ein Urlaubsanspruch nicht verjähren darf.

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