Reisebüro muss Insolvenzsicherung auch für Reiseveranstalter aus der EU nachweisen
Geht ein Reiseveranstalter pleite, muss ein Reisebüro auch dann die Kosten für die gebuchte Reise an die Kunden zurückzahlen, wenn dieser in einem anderen EU-Land seinen Sitz hat. Auch in einem solchen Fall muss sich der Vermittler einen Insolvenzsicherungsschein vorlegen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden (Az.: X ZR 105/13).