Blitzeinschlag rechtfertigt keine Flugverspätung
Wird ein Flugzeug einer Airline vom Blitz getroffen und kommt es dadurch zu einer Verspätung beim anschließenden Einsatz der Maschine, haben Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Erding hervor (Az.: 3 C 719/12).