Keine Entschädigung nach verspätetem Flug durch Randale
Verspätet sich ein Flug, weil es aufgrund von Randale auf dem vorangehenden Flug zu einer Zwischenlandung gekommen war und die Piloten den Flug erst nach der erforderlichen Mindestruhezeit fortsetzen konnten, haben die Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung im Sinne der Fluggastrechteverordnung.