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Schlagwort: EU-Zollsystem

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© Robert Wilson - Fotolia.com

Anmeldepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro gilt auch in Transitzonen von EU-Flughäfen

Die Pflicht, Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzumelden, besteht auch in den internationalen Transitzonen der Flughäfen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU liegen. Das bedeutet, wer von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat reist und zwar mit Transit über einen Flughafen, der im Hoheitsgebiet der Union liegt, unterliegt somit während der Dauer seines Transits dieser Anmeldepflicht.

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EU-Zollverfahren modernisiert

Die Europäische Kommission hat Rechtsvorschriften für ein einfacheres, moderneres und stärker integriertes EU-Zollsystem angenommen. Sie will damit den grenzüberschreitenden Handel unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich verstärken.

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