Ungarn: Vorsteuer-Erstattung für 2017 möglich
Ausländische Unternehmen, die in Ungarn beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen Mehrwertsteuer (ungarisch: „ÁFA“) entrichten, können sich diese auf Antrag vom ungarischen Finanzamt (NAV) erstatten lassen. Darauf weist die Deutsch-Ungarische Handelskammer (DUIHK) hin.