Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2016: Was bedeutet dies für Auslandsentsendungen?
Die Bundesregierung hat kürzlich die Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) – das ist der Betrag des Entgelts eines Arbeitnehmers, bis zu dem die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen werden – für das Jahr 2016 beschlossen.