Die Förderung von Deutschkursen im Ausland lohnt sich: Sprachkurse erhöhen die Motivation für qualifizierte Arbeitskräfte zu einer Migration nach Deutschland.
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland ein Gewerbe gründen möchten, sind den Regularien der Gewerbeordnung (GewO) unterworfen. Grundsätzlich darf jede natürliche oder juristische Person ein Gewerbe betreiben, das besagt der so genannte “Grundsatz der Gewerbefreiheit”, Paragraph 1 Absatz 1.