183-Tage-Regelung: Tätigkeitsstaat entscheidet
Bei der Berechnung der Dauer des Aufenthalts gemäß der 183-Tage-Regelung sind nur solche Tage zu berücksichtigen, an denen sich der Arbeitnehmer tatsächlich im Tätigkeitsstaat aufgehalten hat. So urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) am 12. Oktober 2011.