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Vorkasse bei Flugreisen
© Artem - AdobeStock

Vorkasse bei Flugreisen: Verbraucherschützer fordern Abschaffung

Eine große Mehrheit (76 Prozent) der Verbraucher*innen zieht es vor, das Flugticket erst kurz vor Flugantritt zu zahlen, selbst wenn sie für einen Beispielflug 208 Euro statt 200 Euro zahlen müssen. Das entspricht vier Prozent höheren Ticketkosten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Selbst bei einer Umstellung der Vorkasse auf Zahlung bei Flugantritt steigen die Ticketkosten um weniger als vier Prozent. Das stellten Wirtschaftswissenschaftler aus der Schweiz im Auftrag des vzbv im vergangenen Jahr fest. Der vzbv fordert von der neuen Bundesregierung, sich für eine Veränderung der Vorkasse auf EU-Ebene einzusetzen.

Flugreisende seien es leid, den Airlines zinslose Kredite geben und das Risiko einer Insolvenz tragen zu müssen. Während der Coronakrise hätten die Fluggesellschaften enorm an Vertrauen eingebüßt, weil sie die berechtigten Rückzahlungen an Kunden gesetzeswidrig verweigert und verzögert haben, so der vzbv, der sich dafür ausspricht, die strenge Vorkassepraxis abzuschaffen.

Vorkasse bei Flugreisen

Die Abschaffung der Vorkasse bei Flugreisen sollte möglichst europaweit in der Luftverkehrsdienste-Verordnung (VO (EG) Nr. 1008/2008) geregelt werden, notfalls erst einmal national im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses Ziel muss sich die neue Bundesregierung aufnehmen.

Probleme der Vorkasse bei Flugreisen seit Pandemie besonders offensichtlich

Die Corona-Pandemie hat die schon lange vorhandenen, strukturellen Probleme der Reise- und Flugbranche einmal mehr sehr deutlich zu Tage gefördert. Die Praxis der Vorkasse ist den Verbraucherschützern zufolge wirtschaftlich äußerst bedenklich, weil mit den Geldern der Kundinnen und Kunden, die heute buchen, die Reisen beziehungsweise Flüge für jene bezahlt werden, die schon vor Monaten gebucht und ebenfalls bezahlt haben. Im schlimmsten Fall bezahlen Reiseanbieter mit den aktuellen Vorauszahlungen sogar bereits zurückliegende Leistungen Dritter (Hotels, Mietwagen etc.).

„Kund*innen wurden im Jahr 2020 als Kreditgeber genutzt.“

Ereignisse wie eine Pandemie führen dazu, dass nicht nur kein frisches Geld in die Kassen der Unternehmen fließt. Überdies müssen vorausgezahlte Kundengelder im Falle der Stornierung innerhalb von sieben beziehungsweise 14 Tagen zurückgezahlt werden. Die entsprechenden EU-Regelungen sind keineswegs neu. Dennoch hat ein Großteil der Airlines und Pauschalreiseveranstalter im Jahr 2020 ihre Liquidität lediglich dadurch aufrechterhalten können, indem sie ihre Kund*innen und Kunden zwangsweise als Kreditgeber genutzt und Kundengelder gesetzeswidrig Wochen oder gar Monate später zurückgezahlt haben, so der Vorwurf des vzbv.

EU-weite Regelung ähnlich wie bei Pauschalreisen gefordert

Dieses zeige, wie dringend der Änderungsbedarf ist; jedoch nicht dahingehend, dass Verbraucherrechte eingeschränkt werden. Die Pauschalreise verspricht Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit. Dafür sind diese (noch) bereit, mehr als Individualreisende zu zahlen. Fiele dieses Qualitätsmerkmal infolge einer Absenkung jahrzehntelang bewährter Verbraucherrechte dauerhaft weg, wäre die Pauschalreise bald deutlich weniger attraktiv für Kunden – insbesondere in Krisenzeiten.

Hintergrund

Dass Kunden bei Flugbuchungen ausnahmsweise in Vorleistung gehen müssen, ist unmittelbare Folge eines juristisch umstrittenen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Februar 2016. Das werkvertragliche Prinzip, dass vor der Zahlung erst die Leistung, nämlich der Flug, erbracht werden muss, wird durch dieses Urteil mit größtenteils nicht nachvollziehbaren Argumenten ausgehebelt.

So sei das Insolvenzrisiko laut BGH bei einem EU-Luftfahrtunternehmen wegen der EU-Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen deutlich verringert. Die Fakten sprechen hingegen eine andere Sprache: 105 europäische Fluggesellschaften meldeten zwischen dem Jahr 2000 und dem ersten Halbjahr 2012 Insolvenz an. Auch nach diesem Zeitraum gab es viele und spektakuläre Airline-Pleiten in Europa, wie beispielsweise die von Air Berlin und Monarch.

Da eine schon seit langem vom vzbv1 und anderen Verbänden geforderte Insolvenzabsicherung von Flugbuchungen weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene vorankommt, sei die Alternative einer ausgewogenen Regulierung der aktuellen Vorkasse-Praxis nunmehr dringend angezeigt.