Tschechische Republik: Neue Verkehrsregeln
Seit dem 1. Januar 2016 gelten einige Änderungen im Verkehrsrecht der Tschechischen Republik. Demnach gilt auf Schnellstraßen ab sofort ein Tempolimit von 110 km/h statt wie bisher 130 km/h. Auf Autobahnen bleibt das Tempolimit von 130 km/h unverändert.
Zudem sind Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften nun dazu verpflichtet, sich bei schlechten Sichtverhältnissen mittels Reflektoren besser sichtbar zu machen. Künftig müssen außerdem alle Fahrzeuge vollständig von Schnee und Eis befreit werden.
Null-Promille-Grenze und Vignettenpflicht
Darüber hinaus liegt seit Jahren die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Fahrzeuge müssen ganzjährig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren. Bei Nichtbeachtung drohen ein Bußgeld von bis zu 2.000 Tschechischen Kronen (Kc) (rund 75 Euro) sowie ein Punkt. LKW-Fahrer müssen in der Tschechischen Republik außerdem ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitführen. Bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 Kc (rund 11 Euro).
Auf Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen ist eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe Pflicht. Wer keine Vignette mit sich führt muss eine Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Kc (rund 185 Euro) zahlen, die bei Wiederholung deutlich höher ausfällt.
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 20.000 Kc (etwa 750 Euro) muss in jedem Fall die Polizei kontaktiert werden.
Quellen: www.cibt.de, www.tip.de, Auswärtiges Amt
[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]
Knöllchen im Ausland werden in Deutschland vollstreckt
Mit Auto in Italien: Auf Fahrverbotszonen achten
Was tun bei Unfällen in Österreich
Achtung bei Winterreifen in Italien
Mit Auto in den Urlaub: Über Verkehrsbußgelder informieren
Kaum Durchblick bei der Maut in Europa
Die wichtigsten Verkehrsregeln der beliebtesten Urlaubsländer
[/symple_box]