Südafrika: Internationale Geburtsurkunde für Minderjährige erforderlich
Ab dem 1. Oktober 2014 benötigen alle minderjährigen Reisenden unter 18 Jahren neben dem eigenen Reisedokument ihre vollständige internationale Geburtsurkunde (unabridged birth certificate), in der beide Elternteile genannt sind, zur Einreise nach Südafrika. Bis dahin gilt noch eine Übergangsfrist.
Zu beachten ist, dass die Beantragung einer vollständigen Geburtsurkunde ca. 6 bis 8 Wochen dauern kann. Falls das Geburtsland keine internationalen Geburtsurkunden ausstellt, muss neben der nationalen Geburtsurkunde eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung ins Englische vorgelegt werden.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
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