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Strafzettel Ausland
©Jackie Davis, AdobeStock

Strafzettel aus dem Ausland: Das ist zu beachten

Wer sich im Urlaubsland nicht an die Verkehrsregeln hält, wird mitunter kräftig zur Kasse gebeten. Bekommt man einen Strafzettel aus dem Ausland sollte man besser schnell zahlen. Denn inzwischen können Bußgelder aus allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.

Sie gehören wohl zu den unbeliebtesten Souvenirs: Strafzettel für Verkehrssünden wie Falschparken, zu schnelles Fahren oder das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts im Urlaubsland. Verkehrsverstöße werden im Ausland zum Teil deutlich härter bestraft als hierzulande. So muss derzeit mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro rechnen, wenn man etwa  in Deutschland 20 km/h zu schnell fährt. In Italien werden mindestens 175 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 585 Euro.

Einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland sollte man daher nicht ignorieren, sondern zunächst genau prüfen und, wenn der Vorwurf zutrifft, zügig bezahlen. Einfach aussitzen ist keine gute Idee, denn Bußgelder aus fast allen EU-Ländern können auch in Deutschland nachträglich vollstreckt werden.

Strafzettel ab 70 Euro muss gezahlt werden

In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Eine Ausnahme In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze von 25 Euro zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten vollstreckt. In bestimmten Fällen kann die Eintreibung hierzulande allerdings verweigert werden wie der ADAC mitteilte. Neben der Höhe des Bußgeldes von mindestens 70 Euro (inklusive eventueller Verfahrenskosten) darf der ausländische Bußgeldbescheid nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.

Grundsätzlich werden nur Geldbeträge eingetrieben. Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot kann derzeit nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.

Geschwindigkeitsübertretungen Kosten

Bußgelder werden europaweit vollstreckt

Zuständig für nachträgliche Eintreibungen ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländischen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, das dann aktiv wird, wenn ein deutscher Autofahrer oder eine Autofahrerin das Knöllchen nicht bezahlt hat. 

Die EU-Staaten sind übrigens unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstreckung der Bußgelder geht. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, sind andere Länder zurückhaltender. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Darum lohnt es sich, den Strafzettel zu zahlen

In der Regel lohnt es sich, den Strafzettel zu bezahlen. Denn Reisende mit unbezahlten Bußgeldern aus dem Ausland können beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung erleben. Rechtskräftige Bußgelder verjähren zum Beispiel in Italien erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Das Bußgeld kann im Ausland später vollstreckt werden, zum Beispiel wenn Urlaubende bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen im Zielland können säumige Zahlende auffallen.

Übrigens: Wenn Sie das Bußgeld schnell bezahlen, gewähren viele Länder zum Teil erhebliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind Nachlässe von bis zu 50 Prozent möglich. Besonders großzügig sind Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Vorsicht vor privaten Inkasso-Firmen

Das Geschäft mit der Eintreibung ausländischer Bußgelder durch Rechtsanwälte, Notare oder private Inkassounternehmen floriert: Viele Deutsche werden nachträglich zur Kasse gebeten, meist mit hohen Zusatzgebühren zugunsten von Anwälten und Inkassounternehmen.

„Wer sich im Ausland nicht an die Regeln hält, muss hierfür natürlich die Verantwortung tragen“, betont ADAC Jurist Michael Nissen, „aber die Zusatzgebühren sollten verhältnismäßig sein und nicht als lukrative Einnahmequelle für Anwälte oder private Inkassodienstleister dienen.“

Wichtig: Polizeiliche Bußgelder dürfen nur von Behörden eingezogen werden. In Deutschland ist dafür ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Ausländische Kommunen und Behörden müssen hierfür Vollstreckungshilfe beim Bundesamt beantragen.

Länder-Besonderheiten: Darauf sollten Sie achten

ADAC-Jurist Michael Nissen fordert: „Autofahrer dürfen für Verkehrsverstöße im Ausland nicht mehr zahlen als Einheimische“. Also: ortsübliche Bußgelder für Falschparkende, faire Zahlungsmodalitäten und angemessene Bearbeitungsgebühren beim Inkasso. Für Streitfälle wünscht sich Nissen nationale oder EU-weite Schlichtungsstellen.

Beispiele für Situationen, die deutschen Autofahrern immer wieder Probleme bereiten:

  • In Kroatien sollte man lieber zweimal nachfragen, ob das Parken wirklich erlaubt ist. Wer trotzdem einen Strafzettel bekommt, sollte ihn unbedingt an Ort und Stelle bezahlen. Wichtig: Alle Quittungen aufbewahren.
  • Vermeiden Sie in Italien die Einfahrt in eine „zona traffico limitato“, es sei denn, Sie haben z.B. eine Genehmigung Ihres Hotels in der Altstadt. Sicherer ist es, außerhalb der Stadt zu parken. Tipp: Vorsicht an Mautstationen – auch hier kann es teuer werden.
  • Die Registrierung für die Niedrigemissionszone (LEZ) in London ist kostenlos und sollte frühzeitig erfolgen. Denn die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern. Registrierungspflichtig sind Dieselfahrzeuge über 1,2 Tonnen, gebührenpflichtig sind nur Fahrzeuge mit schlechter Schadstoffklasse. Pkw müssen nicht angemeldet werden. Um Missverständnisse und (unberechtigte) Bußgeldbescheide zu vermeiden, ist es aber ratsam, dies auch bei größeren Pkw wie z.B. Renault Kangoo oder VW Caddy zu tun.

Im Zweifelsfall: Rechtsbeistand suchen

Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden, Kennzeichenverwechslungen, Zweifeln am Tatvorwurf oder Missverständnissen sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen und – gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts im Urlaubsland – Einspruch einlegen.

Dies gilt zum Beispiel für Bußgeldbescheide wegen Parkverstößen in Kroatien, die von Notaren und Rechtsanwälten aus Pula verschickt werden. Bei ausstehenden Parkgebühren von 10 bis 40 Euro verlangen sie bis zu 500 Euro zusätzlich – unter anderem für die Rechtsverfolgungskosten. Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische Notare dazu nicht befugt sind. Kroatische Gerichte halten neuerdings auch die meisten Anwaltsgebühren für überhöht.

Übersicht über weitere Kosten bei Verkehrsverstößen

Alkoholverstöße Strafen