Speichern von Fingerabdrücken im Reisepass ist rechtens
Ein Mann beantragte im zugrunde liegenden Fall bei der Stadt einen Reisepass, verweigerte jedoch die Erfassung seiner Fingerabdrücke. Gegen die anschließende Ablehnung seines Antrags klagte er beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dies rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an und bat um Prüfung der entsprechenden Verordnung, die die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken und deren Speicherung im Pass vorsieht. Der EuGH hat die Gültigkeit der Norm bejaht. Die Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass stelle zwar einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar.
Schutz des Gemeinwohls als Rechtfertigung
Dieser Eingriff sei aber gerechtfertigt, denn Fingerabdrücke im Reisepass sollen die illegale Einreise von Personen in die EU verhindern. Durch das Gemeinwohlziel des Schutzes vor betrügerischer Verwendung von Reisepässen ist die Maßnahme laut ARAG Experten gerechtfertigt. (EuGH, Az.: C-291/12).
Quelle: ARAG – Rund ums Recht
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