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Hintergrundbild - viele Muscheln mit Seestern

Souvenirs aus dem Urlaub: Was mit darf

Die Deutschen stehen in puncto Reisen weltweit an der Spitze. Besonders beliebt sind beim Reiseweltmeister Auslandreisen, von denen Urlauber den Daheimgebliebenen etwas Besonderes mitbringen möchten. So sind beispielsweise Leckereien, Taschen, T-Shirts oder Kulturgüter aus Urlaubsländern beliebte Souvenirs. Doch dort ist Vorsicht geboten. Damit Urlauber auf der Heimreise nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, bringt das Serviceteam von der Allianz Global Assistance (AGA) mit den folgenden Tipps Licht ins Dunkel und verschafft einen Überblick, welche Mitbringsel in den Koffer dürfen und welche nicht.

Urlaubsüberraschungen aus EU- und Nicht-EU-Ländern

Generell gilt ein „freier Warenverkehr“ innerhalb der EU-Länder. Urlauber können dadurch unbegrenzt viele Designerstücke aus Mailand oder auch Dirndl aus Österreich nach Deutschland einführen. Anders verhält es sich mit Zigaretten und Alkohol. Dort gibt es Grenzen für die Einfuhr, die unbedingt eingehalten werden sollten. So dürfen Urlauber maximal 800 Zigaretten oder 90 Liter Wein zollfrei einführen.

Souvenirs aus Nicht-EU-Ländern dürfen bei Flug- bzw. Schiffreisen einen Warenwert von 430 Euro nicht überschreiten. Mit dem Auto oder der Bahn verringert sich der Betrag sogar auf 300 Euro. Eine geringe Menge von Genussmitteln wie zum Beispiel 200 Zigaretten oder 16 Liter Bier dürfen Reisende aber immer unbedenklich aus dem Urlaub in die Heimat mitbringen, egal ob per Auto, per Bahn, zu Wasser oder auf dem Luftweg.

Gesonderte Einfuhrverbote

Von Mitbringsel wie Korallen, Orchideen, Münzen oder auch Käse sollten Urlauber lieber die Finger lassen. Denn die Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, Kulturgütern oder Lebensmitteln tierischer Herkunft unterliegt gesonderten gesetzlichen Regelungen sowohl für EU-Staaten als auch für Nicht-EU-Staaten.

Wer also beispielsweise mit Elfenbeinschnitzereien, Korallenschmuck oder Taschen aus Schlangenleder am Flughafen erwischt wird, ist nicht nur die Ware los, sondern muss auch mit hohen Strafen rechnen.

Souvenirs, die Pretiosen sind, sollten im Ausland bleiben

Auch von der Ausfuhr von Kulturgütern wie alten Steine oder Münzen rät die Serviceabteilung der Allianz Global Assistance ab: „Die Pretiosen sollten lieber im Urlaubsland bleiben. Denn Kulturraub ist in diesen Ländern alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wenn man aber gar nicht auf diese Souvenirs verzichten kann, sollte man sich unbedingt vor dem Kauf ein amtlich beglaubigtes Zertifikat ausstellen lassen.“

Ein Dauerbrennerthema ist auch der Kauf gefälschter Markenware. Die Angebote für ein paar Euro eine Uhr, eine Tasche oder ein T-Shirt am Urlaubsort zu erwerben, sind verlockend. Die Einfuhr dieser „Piratenkäufe“ kann aber unangenehme Folgen haben. Der deutsche Zoll kann die gefälschte Markenware beschlagnahmen oder eine Einfuhrverzollung entsprechend dem Wert des Originalproduktes erheben. Zusätzlich müssen Urlauber mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen. Ein vermeintliches Schnäppchen kann so im Nachhinein zum finanziellen Fiasko werden.

Foto: © Christa Eder – Fotolia.com