Rettung mit Hubschrauber ohne Einwilligung ist kostenlos
Wird ein Reisender gegen seinen Willen mit dem Rettungs-Hubschrauber abtransportiert, obwohl dies objektiv nicht notwendig gewesen wäre, muss er dies unter Umständen nicht bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor (Az.: 13 S 17056/10).
Ungebetener Kliniktransport
Im betreffenden Fall war eine Frau beim Wandern in den Bergen durch die Anstrengung kollabiert und wurde nach Benachrichtigung des Rettungsdienstes mit dem Hubschrauber in die nächste Klinik abtransportiert, obwohl sie es ausdrücklich nicht wollte. Dort angekommen, konnte sie das Krankenhaus sofort wieder verlassen. Später weigerte sie sich dann, die anfallenden Kosten für den Rettungseinsatz – immerhin 4.400 Euro – zu übernehmen. Ihrer Ansicht nach hätte sie nur Hilfe beim Abstieg benötigt und nicht gleich die Aufnahme in ein Krankenhaus.
Gericht: Patientenwille ist entscheidend
Die Richter gaben ihr Recht. Begründung: Da die Frau beim Eintreffen der Notärztin voll ansprechbar und orientiert gewesen sei, wäre der Patientenwille entscheidend gewesen und nicht der Wille des Arztes. Es bestand außerdem die Möglichkeit, ihr beim Abstieg auf einem zwanzigminütigen Weg ins Tal zu helfen, von wo aus sie mit einem Auto eines Mitglieds der Bergwacht weitertransportiert hätte werden können. In einem solchen Falle handle das Rettungsunternehmen ohne Auftrag und trage deshalb auch das Risiko dafür, dass die Handlung nicht erforderlich ist, selbst wenn die äußeren Umstände die Erforderlichkeit nahe legten.
Quelle: TIPNews
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