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Organspende: Welche Regeln in welchem Land gelten

Deutschen Urlaubern, die ins Ausland reisen, empfiehlt der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO), sich vorab über die Organspende-Regelungen in den jeweiligen Ländern zu informieren. Auch Urlauber unterliegen den landesspezifischen Regelungen, so dass sie im Ernstfall als potenzielle Organspender gelten können. Nur wer sich vorher rechtlich absichert, könne unbesorgt sein.

Laut dem Organspende-Verein gibt es von Land zu Land sehr unterschiedliche Regelungen bezüglich der Zustimmung und Voraussetzungen zur Organspende: So existiert etwa die so genannte Zustimmungsregelung, nach der die betroffene Person einer Organentnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat und es gibt die Widerspruchsregelung. Danach dürfen Organe grundsätzlich entnommen werden, wenn der Einzelne vorher nicht ausdrücklich widersprochen hat oder stellvertretend die Angehörigen widersprechen. Allerdings gebe es auch Länder, in denen die Angehörigen kein Widerspruchsrecht haben, sondern allenfalls informiert werden müssen.

Bei Organspende spielen Hirntod und Herztod je nach Land unterschiedliche Rolle

Als Voraussetzung für eine Organentnahme gilt entweder der festgestellte Hirntod oder der Herztod. Hirntod bedeutet nach Meinung der Kritiker allerdings nicht den Tod des Menschen, sondern bezeichnet einen möglicherweise unumkehrbaren Prozess im Sterben, in den durch eine Organentnahme massiv eingegriffen wird. Zudem gibt es unterschiedlich vorgeschriebene Wartezeiten zwischen der ersten und zweiten Hirntod-Untersuchung und jeweils andere erforderliche Untersuchungsverfahren.

Beim Herztod darf nach einer gewissen Wartezeit nach dem Herzstillstand eine Organentnahme vorgenommen werden, auch wenn der Patient noch reanimiert werden könnte und das Gehirn noch funktioniert. Dieses Todeskriterium gilt beispielsweise in Spanien, Italien, Frankreich, Belgien oder der Schweiz. Somit kann ein Patient in einem Land schon legal für tot erklärt werden, während er woanders noch als Lebender mit allen Grundrechten gilt.

Unterschiedliche Zustimmungsregelungen

In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungsregelung„. Danach muss der potentielle Spender vorher einer Organentnahme zugestimmt haben – zum Beispiel in einem Organspende-Ausweis. Falls keine Zustimmung vorliegt, werden die Angehörigen befragt und sollen nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen entscheiden. Diese erweiterte Zustimmungsregelung gilt unter anderen auch in der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien und Rumänien.

Die Widerspruchsregelung gilt in Österreich, Italien, Spanien und den zugehörigen Kanarischen Inseln, Portugal, Luxemburg und Frankreich sowie Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien. Dort ist automatisch jeder Organspender, wer nicht eigens widersprochen hat. Angehörige haben kein gesetzliches Widerspruchsrecht, es gilt nur der zuvor persönlich festgehaltene Wille. Teilweise gibt es ein Widerspruchsregister, in das man sich auch als Ausländer eintragen lassen kann, wie in Österreich. Ersatzweise sollte man deshalb immer eine Widerspruchserklärung in der Landessprache dabei haben, beispielsweise in der Nähe des Personalausweises.

In Belgien, Estland, Finnland und Norwegen, Kroatien, Griechenland und der Türkei gilt die erweiterte Widerspruchslösung, das heißt, man muss vorher ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen haben, aber auch die Angehörigen können einer Entnahme widersprechen. Besondere Vorsicht gilt in Bulgarien, dort kann man auf Grund einer Notstandsregelung trotz Widerspruch zum Organspender erklärt werden.

Veraltete Infos zu europaweiten Organspende-Regelungen

Bei der Informationssuche bezüglich der Länderreglungen rät KAO vorsichtig zu sein und immer mehrere Quellen zu vergleichen. „Bei unseren eigenen Recherchen auf vier verschiedenen Webseiten stießen wir auf teilweise veraltete Informationen, gravierende Fehler und widersprüchliche Angaben. Selbst die Informationen offizieller Stellen wie der Deutschen Stiftung Organtransplantation waren auf dem Stand von 2012“, warnt Renate Focke, erste Vorsitzende von KAO. Im Zweifelsfall sollte man sich vorher beim jeweiligen Konsulat erkundigen.

Auf seiner Internetseite unter http://www.initiative-kao.de bietet Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. weitere Hintergrundinformationen und Angehörigenberichte zum Thema Organspende, Transplantation und Hirntod sowie unter „Aktuell“ eine Übersicht und Informationen zu Widerspruchsmöglichkeiten für Auslandsreisen an.

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