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speeding car through the street of shanghai china in night.

Licht- und Warnwestenpflicht in Europa

Der ADAC hat eine Übersicht aller Länder mit Licht- und Warnwestenpflicht zusammengestellt. So gilt die Lichtpflicht am Tag in 20 europäischen Ländern, in drei weiteren Ländern muss in Wintermonaten das Licht angeschaltet sein.

In Italien müssen Autofahrer auf allen Autobahnen und außerorts mit Licht fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 39 Euro. Noch teurer kann es in Norwegen werden: Dort werden rund 190 Euro fällig. „Licht an“ heißt es auch in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es keine Lichtpflicht, aber die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren.

Auf Warnwestenpflicht achten

Neben der Lichtpflicht am Tag müssen Autofahrer im europäischen Ausland auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen Ländern muss die Weste immer mitgeführt werden; in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen wird. Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen, gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Portugal müssen Autofahrer, die keine Warnweste dabei haben, mit einem Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro rechnen.

Foto: © kalafoto – Fotolia.com