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© JanClaus - Pixabay.com

Hotelzimmer: Was Reisende mitnehmen dürfen

Nicht alles, was im Hotelzimmer als kleine Aufmerksamkeit gestellt wird, ist geschenkt. Denn sogar das Mitnehmen eines noch verschlossenen Shampoofläschchens gilt strenggenommen als Diebstahl. Welche Dinge man als Gast einstecken darf, zeigt dieser Beitrag der ARAG Experten. 

Angebrochene Artikel dürfen mitgenommen werden

Während es beim Fernseher oder bei der Kunst an der Wand noch relativ selbstverständlich zu sein scheint, dass diese Dinge nicht aus dem Hotelzimmer mit nach Hause genommen werden dürfen, ist es bei anderen Utensilien wie beispielsweise Bademantel oder Handtüchern offenbar gar nicht mehr so eindeutig.

Dabei ist die Regel ganz einfach: Alles, was an Einwegartikeln angebrochen wurde oder aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden kann, darf mit. Die angebrochene Seife genauso wie die Duschkappe, die man bereits benutzt hat. Selbst die Frottee-Hausschuhe dürfen mit nach Hause, wenn man sie bereits getragen hat, da sie sich nicht heiß waschen lassen und daher nicht wiederverwendet werden dürfen.

Darüber hinaus gibt es manchmal klar gekennzeichnete Gastgeschenke: Das Betthupferl auf dem Kissen beispielsweise oder die Flasche Wasser mit einer entsprechend beschrifteten Banderole oder Karte. Werbemittel des Hotels, wie beispielsweise Postkarten, Kugelschreiber, Briefpapier oder das hauseigene Magazin dürfen ebenfalls eingesteckt werden.

Eingenähte Sicherheitschips

Obwohl Bademäntel, Bettwäsche oder beispielsweise Handtücher natürlich heiß gewaschen und daher wiederverwendet werden können, gehören sie zu den begehrtesten unerlaubten ‚Hotelsouvenirs‘. Die ARAG Experten warnen Langfinger, dass es in manchen Hotels bereits eingenähte Sicherheitschips gibt, die an der Rezeption erfasst werden. Es könnte also beim Check-Out peinlich werden.

Streng genommen sind auch geschlossene Flaschen und Tuben tabu. Denn eigentlich sind diese Utensilien lediglich für den Aufenthalt im Hotel gedacht und können ungeöffnet durchaus wiederverwendet werden. Und auch, wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wer Einrichtungsgegenstände, Elektronik oder Deko mitgehen lässt, macht sich strafbar.

Quelle: Arag – Rechtstipp und Gerichtsurteile