Finnland: Neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Finnland hat ein neues Gesetz für Arbeitnehmerentsendungen erlassen. So werden ausländische Unternehmen künftig die Pflicht haben, Entsendungen über ein elektronisches Formular bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen.
Grundlegendes Ziel des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist es in erster Linie, die Geltung der finnischen arbeitsrechtlichen Mindeststandards auf Arbeitnehmer zu erstrecken, die aus einem anderen EU-Land nach Finnland entsandt werden.
Inkrafttreten voraussichtlich am 18. Juni 2016
Im Wesentlichen unverändert bleiben daher die Kernvorschriften des Gesetzes. So verweist es wie bisher für die einzuhaltenden Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Arbeitsschutzbestimmungen auf die entsprechenden finnischen Gesetze und – in der Praxis von großer Bedeutung – auf allgemeinverbindliche Tarifverträge, von denen es derzeit in Finnland etwa 160 gibt. In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich am 18. Juni 2016.
Das neue Gesetz soll eine noch umfassendere Kontrolle der Arbeitsbedingungen nach Finnland entsandter Arbeitnehmer ermöglichen.
Hintergrund: Der skandinavische Staat ist Mitglied der Europäischen Union (EU) und pflegt enge wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland. So ist die Bundesrepublik sein wichtigster Handelspartner bei Importen bei einem Wert von 8,2 Milliarden Euro. Knapp 250 finnische Unternehmen haben zudem in Deutschland investiert.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Webseite der Deutsch-Finnischen Handelskammer (AHK).
Quelle: Deutsch-Finnische Handelskammer