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EU verhängt Versicherungsverbot für Syrien

Die Sanktionen (Nr. 36/2012) der Europäischen Union (EU) gegen die syrische Regierung betreffen seit Kurzem auch die Versicherungswirtschaft. Grundsätzlich möchte die EU sicherstellen, dass keine Geschäfte mit dem syrischen Regime geführt werden. Wie die Allianz Gruppe in einem Schreiben mitteilt, dürfen keine Versicherungsverträge an folgende Gruppen verkauft werden:

  • Den syrischen Staat, seine offiziellen Vertreter oder Repräsentanten oder die Syrian Insurance Company, die dem Staat gehört.
  • Jede natürliche Person innerhalb oder außerhalb des syrischen Staates, die im Auftrag der Regierung beziehungsweise des Staates handelt.

Dies gilt allerdings nicht, sofern solche natürlichen Personen als Privatpersonen reisen und nicht im syrischen Auftrag erscheinen und handeln – beispielsweise im Fall von privaten Urlaubs- oder Studienreisen. Auch syrische Botschaften innerhalb der EU und deren Angehörige und Mitarbeiter können weiter versichert werden.

Neben dem Versicherungsverbot betreffen die Sanktionen gegen Syrien außerdem den Export von Gütern, die in irgendeiner Weise zur (gewaltsamen) Unterdrückung der syrischen Bevölkerung beitragen können (z.B. Waffen, Überwachungs-Zubehör). Außerdem dürfen weder Rohöl, Petroleum noch Zubehör oder Konstruktionspläne für regenerative Energien (zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen) ausgeführt werden.

Des Weiteren betreffen die Sanktionen neben der Assekuranz auch die Finanzbranche, also den Bankensektor, Investmentfonds und Finanzdienstleistungen jeglicher Art.

Vergleichbare Sanktionen hat die EU vor einiger Zeit gegen den Iran ausgesprochen.

Foto: © morganimation – Fotolia.com