Krank im Ausland: Kostenerstattung hängt vom Landesrecht ab
Reisende, die im Urlaub erkranken und in einer Privatklinik behandelt werden, bekommen nicht die kompletten Kosten erstattet, denn die Leistungspflicht hängt vom Recht des Gastlandes ab. Das hat das Sozialgericht Gießen (S 7 KR 261/17) entschieden.