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© Holger Luck - AdobeStock

EU-Plattform zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

15 Prozent aller Tätigkeiten in der europäischen Gesamtwirtschaft sind nicht angemeldete Erwerbstätigkeiten – also Schwarzarbeit – in der sogenannten Schattenwirtschaft. Deshalb hat die EU eine „Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit“ eingeführt. Was eine „nicht angemeldete Erwerbstätigkeit“ ist, warum diese Plattform wichtig ist und wie sie Arbeitnehmern in der EU helfen kann, zeigt dieser Beitrag.

Bei der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (oder Schwarzarbeit) handelt es sich um alle Tätigkeiten, die an sich legal sind, den einschlägigen Behörden aber nicht gemeldet wurden. Sie wird informell häufig als Barauszahlung des Lohns beschrieben und ist in Branchen wie dem Bau- und Reinigungsgewerbe, der Kinderbetreuung und dem Gastgewerbe weit verbreitet.

Die EU hat die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu einer ihrer Prioritäten erklärt und deshalb im Jahr 2016 die „Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit“ eingerichtet. Die Plattform bringt Organisationen aus der gesamten EU zusammen, darunter Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, damit diese grenzüberschreitend zusammenarbeiten und Informationen, Wissen und bewährte Verfahren austauschen können.

Die wichtigsten Ziele der Plattform sind, nicht angemeldete in angemeldete Erwerbstätigkeit zu überführen und die Arbeitsmärkte und Sozialsysteme gerecht und effizient zu gestalten, um so die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Bürger in der EU zu verbessern.

Schwarzarbeit kann gravierende Auswirkungen haben

Bar auf die Hand bezahlt zu werden oder sich etwas nebenbei zu verdienen, mag als harmlos oder als einzige Option auf einem schwierigen Arbeitsmarkt erscheinen. Diese Form der Erwerbstätigkeit kann jedoch gravierende Auswirkungen haben und Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen.

Zu den nachteiligen Erfahrungen von Personen, die einer nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit nachgehen, zählen: Geringer Lohn (häufig unter dem gesetzlichen Mindestlohn), überhöhte oder unregelmäßige Arbeitszeiten, schlechte oder gefährliche Arbeitsbedingungen und niedrige Arbeitsplatzqualität, fehlende Arbeitnehmerrechte, etwa das Recht auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, fehlender Zugang zu Rentenzahlungen und Arbeitslosengeld, sowie eine geringere Beschäftigungssicherheit und weniger Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung oder Optionen auf eine normale Stelle.

Wenn Arbeitnehmer befürchten, dass ihre Erwerbstätigkeit nicht angemeldet ist, können sie sich auf der Webseite der Plattform über die Gesetze in ihrem Land erkundigen und prüfen, ob sie und ihr Arbeitgeber diese einhalten. Glaubt man, dass der Arbeitgeber oder eine andere Organisation in Schwarzarbeit verwickelt ist, lässt sich unter den nationalen Kontaktstellen zudem herausfinden, wie man dies den zuständigen Behörden melden könnte.

Alle EU-Bürger verantwortlich

Das Motto der EU lautet: „Schwarzarbeit geht alle an“, und zwar deswegen, weil Schwarzarbeit verhindert, dass Steuern gezahlt werden, was dazu führt, dass dem Staat Mittel für wichtige öffentliche Leistungen wie Arbeitslosigkeits-, Gesundheits- und Rentensysteme fehlen. Dies hat Auswirkungen auf alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere jene, die am stärksten schutzbedürftig sind.

Bürger können helfen, Schwarzarbeit zu beenden, indem sie sie den Behörden melden. Außerdem können sie Beratungsangebote dazu wahrnehmen, wie sie die Schwarzarbeit hinter sich lassen und eine normale Stelle finden können.

Weitere Informationen über die Plattform finden Interessierte auf der Website der Plattform.