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Diese Bußgelder kommen auf Fahrradfahrende bei Regelverstößen in Europa zu
© seekeaw, Adobestock

Diese Bußgelder kommen auf Fahrradfahrende bei Regelverstößen in Europa zu

Fahrräder erweisen sich während eines Städtetrips zunehmend als die flexible Alternative zum Auto und öffentlichem Nahverkehr und bringen zudem eine Menge Spaß.  Doch wie sieht es in unterschiedlichen europäischen Metropolen mit Bußgeldern für Fahrradfahrende bei Regelverstößen aus? Dies hat buycycle, eine Online-Plattform für gebrauchte Fahrräder, in einer Analyse unter die Lupe genommen.

Mit dem Fahrrad kann man Staus und überfüllte Busse umgehen und ist schneller unterwegs als zu Fuß. Insbesondere erfreuen sich urbane Sightseeing-Touren mit dem Fahrrad an wachsender Beliebtheit, denn sie ermöglichen es, die Metropole aus einer neuen Perspektive zu erkunden und in kurzer Zeit viele verschiedene Ecken zu erkunden. Doch im Urlaub nimmt man oft vieles entspannter wahr als zu Hause, und es kann leicht zu unbeabsichtigten Verkehrsverstößen mit dem Fahrrad gegen die im jeweiligen Land zutreffenden Gesetze und Regeln kommen. Die möglichen Bußgelder variieren erheblich innerhalb Europas.

Diese Bußgelder kommen auf Fahrradfahrende bei Regelverstößen in Europa zu

Im Dunkeln ohne Licht unterwegs zu sein kann lebensgefährlich und teuer werden

Besonders Fahrradfahrende sollten auf eine klare Sichtbarkeit im Straßenverkehr achten, um Unfälle zu verhindern. Übersehen zu werden kann für sie schnell lebensgefährlich werden. Deshalb sind angemessene Lampen vorgeschrieben, damit Radfahrende auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut erkennbar sind. Wer diese Vorschrift ignoriert, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern auch empfindliche Geldstrafen.

Finger weg vom Handy während des Fahrradfahrens

Es ist riskant, während des Fahrradfahrens das Smartphone zu verwenden. Zum einen stellt das Fahren mit nur einer Hand ein Sicherheitsrisiko dar und zum anderen lenkt die Nutzung des Telefons vom Straßenverkehr ab. In Madrid wird diese Regelverletzung mit einer Strafe von 200 Euro geahndet, während in Rom 161 Euro fällig werden. Interessanterweise liegt die italienische Hauptstadt damit nicht einmal an der Spitze der nationalen Strafen. In Venedig kann die Strafe sogar bis zu 200 Euro betragen.

Um das Handy trotzdem für das Notwendigste zu benutzen, wie zum Beispiel um zu navigieren, kann man eine geeigneten Halterung am Lenkrad befestigen. In Berlin wird die Verwendung eines Handys während einer Radtour zwar mit 55 Euro bestraft, jedoch ist die Nutzung eines Handys mit einer geeigneten Halterung erlaubt. Ähnlich wie beim Autofahren ist es in Deutschland auch gestattet, beim Fahrradfahren eine Freisprechanlage zu benutzen.

Fahrradwege als Sicherheitsmaßnahme für alle Verkehrsteilnehmenden

In den meisten europäischen Großstädten gibt es klare Trennungen zwischen Fahrrad- und Fußgängerwegen, um eine sichere Umgebung für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen zu minimieren. Zusätzlich können speziell ausgewiesene Routen helfen, den Verkehrsfluss in Großstädten zu verbessern. Daher ist es ratsam, sich im Voraus über die optimalen Wege für einen Städtetrip zu informieren. Wenn Radfahrende die ausgewiesenen Routen nicht einhalten, kann dies in Luxemburg mit einer Strafe von 175 Euro geahndet werden. In Berlin und Rom ist die Strafe mit 20 beziehungsweise 25 Euro geringer.

Hohe Geldstrafen für das Ignorieren einer Roten Ampel

Bei Rot die Straße zu überqueren kann gefährlich für alle Verkehrsteilnehmenden werden und im schlimmsten Fall auch tödliche Folgen haben. Deshalb werden Verstöße gegen diese Regel in vielen Ländern mit hohen Geldstrafen geahndet. In Athen kann das Ignorieren einer roten Ampel mit 700 Euro dolle zu Buche schlagen. Auch in Rom wird ziemlich viel Geld, nämlich 613 Euro, fällig. In Berlin beträgt die Strafe für das Überqueren einer roten Ampel immerhin noch 60 Euro, während Warschau eine vergleichsweise moderate Strafe von 23 Euro verhängt.

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss

Die Gesetze und Bußgelder für das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss variieren stark unter den Ländern. In Berlin können bereits 0,3 Promille strafbar sein, während Fahrradfahrende in Deutschland mit 1,6 Promille oder mehr mit einer ordentlichen Geldstrafe rechnen müssen. Die Höhe der Strafe richtet sich dabei nach dem Einkommen und kann unterschiedlich ausfallen. Zusätzlich droht Verkehrssünderinnen und -sündern eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

In Italien liegt die Promillegrenze nach einem feucht-fröhlichen Abend bei 0,5 Promille. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Wert festgestellt, ist eine Geldstrafe ab 545 Euro fällig. In Stockholm oder Oslo gibt es keine festgelegte Promillegrenze, ab der man nicht mehr fahren darf. Jedoch droht bei einem Unfall eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit.

London hat eine Nulltoleranzstrategie und es ist daher ratsam, das Fahrrad lieber zu schieben, wenn man Alkohol zu sich genommen hat. Sonst kann es ziemlich teuer werden mit Geldstrafen von bis zu 1.113 Euro.

Diese Regeln sollten ebenfalls beachtet werden

Neben den genannten Regeln, die die Sicherheit aller Teilnehmenden im Straßenverkehr gewährleisten sollen, gibt es eine Vielzahl weiterer Vorschriften, die es teils nicht in Deutschland gibt und daher Fahrradfahrende im Ausland bitter überraschen können.

So ist das Hören von Musik über Kopfhörer auf dem Fahrrad in Madrid verboten, da es die Fähigkeit beeinträchtigt, Umgebungsgeräusche wahrzunehmen wie zum Beispiel wichtige Warnsignale wie Autohupen oder Rufe von Fußgängerinnen und Fußgängern. Dieser Verstoß kann mit 200 Euro Geldstrafe geahndet werden. In Rom sind hingegen Headsets oder Kopfhörer erlaubt, solange nur ein Ohr bedeckt wird. Ganz anders sieht es in Deutschland aus. Hier sind Kopfhörer nicht explizit verboten.

Grundsätzlich ist es in den meisten Ländern erlaubt, nebeneinander zu fahren, solange dies den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt. Die spezifischen Gesetze variieren jedoch deutlich von Land zu Land. In der Schweiz ist es beispielsweise gestattet, in einer Gruppe von mehr als zehn Personen nebeneinander zu fahren. Wenn man jedoch in Bern an Stellen parallel fährt, wo dies nicht erlaubt ist, kann dies zu einer Geldstrafe von 20 Euro führen.

In Spanien gilt außerhalb des Stadtgebiets eine Helmpflicht für alle Fahrradfahrende, wobei Kinder unter 16 Jahren immer einen Helm tragen müssen. In Ländern wie Frankreich, Italien oder Kroatien ist das Tragen einer Warnweste unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben, beispielsweise nachts oder beim Durchfahren von Tunneln.

Für Radfahrende in Deutschland gilt: Jede Handlung, die unmittelbar die Verkehrssicherheit gefährdet und mit einer Geldstrafe von mehr als 60 Euro belegt ist, kann mit einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden. Ein Beispiel hierfür ist das Überfahren einer roten Ampel.