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Deutsch-indisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet

Das neue deutsch-indische Sozialversicherungsabkommen koordiniert die Rentenversicherungs-Systeme der jeweiligen beiden Länder.

Es soll die Doppelversicherung vermeiden und sorgt für die Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten von Entsandten und in Indien beschäftigten Deutschen mit denen des Heimatlandes. Künftig können Deutsche damit aus indischen Versicherungszeiten und indische Versicherte aus deutschen Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben. Diese Ansprüche sollen in Zukunft ungekürzt in das jeweils andere Land gezahlt.

Angesichts der umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Indien liegt dies im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Indien eingesetzten Arbeitnehmer. Alle anderen Sozialversicherungszweige wie beispielsweise die Arbeitslosenversicherung sind in dem derzeitigen Sozialversicherungsabkommen nicht berücksichtigt.

Deutschland ist Indiens wichtigster Handelspartner

Hintergrund: Deutschland ist Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der EU. Seit Beginn der 90er Jahre hat der bilaterale Handel rasant zugenommen. Angesichts der erheblichen Wachstumschancen wird eine Steigerung des Handelsvolumens von 15,4 Milliarden Euro im Jahre 2010 auf 20 Milliarden Euro Ende 2012 prognostiziert.

Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Es bedarf nach der Unterzeichnung auf deutscher Seite noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Es kann in Kraft treten, sobald auch in Indien das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beendet worden ist.

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Foto: © Nilesh Bhange – Fotolia.com