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Studium in Frankreich
© ViDi Studio - AdobeStock

Online-Ratgeber fürs Studium in Frankreich hilft beim Start

Wer ein Studium in Frankreich oder einen universitären Austausch oder ein Praktikum in Deutschlands Nachbarland absolvieren möchte, sollte sich gut und rechtzeitig vorbereiten. Um junge Leute dabei zu unterstützen, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) seinen Online-Ratgeber für Studierende neu aufgelegt.

Von nun an können Studierende in einem interaktiven Tool ganz gezielt und mit wenigen Klicks nach bestimmten Infos suchen. Neue Internetartikel informieren ausführlich zu einzelnen Themen. Wer nur für kurze Zeit ins Ausland möchte, für den bietet sich ein Austauschprogramm an, beispielsweise Erasmus +. Man studiert an einer Partneruni, üblicherweise zwischen drei und 12 Monate.

Studium in Frankreich: Mitunter strenge Auswahlverfahren

Wer in Frankreich ein komplettes Studium anstrebt beziehungsweise sich direkt nach dem Abitur an einer Hochschule im Nachbarland einschreiben möchte, geht am besten den Weg über die Plattform Parcoursup.

Die Bewerbungsfrist auf Parcoursup läuft in der Regel von Januar bis März. Benötigt werden unter anderem ein Motivationsschreiben, beglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses sowie übersetzte Notenaufstellungen. Auch wenn es in Frankreich keinen Numerus Clausus gibt, sind die Auswahlverfahren mitunter streng.

Für einen Doppelabschluss kann man sich bei der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) bewerben.

Wohnen: andere Gesetze und Gepflogenheiten im Nachbarland

Aber nicht nur das Studium muss organisiert werden. Auch beim Thema Unterkunft ist einiges zu bedenken. So wird von Studierenden meist eine Bürgschaft verlangt und zwar von einer Person aus Frankreich. Personen unter 30 Jahren haben aber die Möglichkeit, beim französischen Staat eine kostenlose Bürgschaft zu beantragen. Genauso steht Bedürftigen eine Wohnbeihilfe zu.

Und Mieter sind in Frankreich verpflichtet, eine Hausrat- und Gebäu­deversicherung abzuschließen.

Behördengänge: Keine Meldepflicht in Frankreich

Ein Vorteil in Frankreich: es gibt keine Meldepflicht. Wer seinen dortigen Wohnsitz nachweisen muss, kann dies etwa mit dem Mietvertrag oder einer Stromabrechnung tun.

Die Eröffnung eines Bankkontos in Frankreich ist nicht zwingend erfor­derlich. Kommt es aber noch immer vor, dass Firmen oder Vermieter für ein Lastschriftverfahren ein französisches Konto verlangen.

Wer in Deutschland privat oder gesetzlich krankenversichert ist, braucht keine französische, studentische Krankenversicherung zu beantragen. Es empfiehlt sich allerdings, eine private Auslandskrankenversicherung für Studierende zusätzlich abzuschließen.

Arbeiten: Anspruch auf Praktikumsvergütung

Wer einen Studierendenjob nachgehen möchte, hat Anspruch auf einen Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 0,85  Euro brutto pro Stunde. Und Praktika sind in Frankreich für Studierende bis zu sechs Monate im Jahr möglich. Dauert das Praktikum länger als zwei Monate, muss eine Vergütung ge­zahlt werden. Diese beträgt mindestens 3,90 Euro pro Stunde.

Das ZEV geht auf diese und andere Themen ein, gibt konkrete Hilfestellung, nennt Ansprechpartner und nützliche Links.

Folgende Themen behandelt der Ratgeber „Studieren und Leben in Frankreich“:

  • Finanzielle Unterstützung
  • Formalitäten
  • Wohnen
  • Bezahlen
  • Gesundheit
  • Arbeiten
  • Verkehrsmittel
  • Kommunikation
  • Praktische Ratschläge

Die besten Universitäten der Welt

Einige der besten Universitäten der Welt sind nicht nur legendär, sondern haben auch echte berühmte Persönlichkeiten hervorgebracht. Auslandsexpertin Anne gibt einen Überblick über die Top 10 und erläutert, wie die Chancen stehen, einen Studienplatz zu bekommen.

Ihr erfahrt außerdem, was die Serien „Big Bang Theory“ und „Gilmore Girls“ mit dem Thema zu tun haben und wie viele Nobelpreisträger*innen die Hochschulen bereits hervorgebracht haben. Kleiner Spoiler: Unter den Top 10 der angesehensten Unis ist leider keine einzige aus Deutschland.

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