Internationale Handelskammer: Vorsicht vor gefälschten Verträgen
Immer wieder erhält die Internationale Handelskammer (ICC) Deutschland Anfragen zu so genannten IMFPA-, NCNDA- und Non-Circumvention-Verträgen, die deutsche Unternehmen auf Bitte ausländischer Geschäftspartner unterschreiben sollen. Die ICC Deutschland weist daraufhin, dass diese Vertragsentwürfe keine ICC-Dokumente sind und auch nicht auf geltenden ICC-Regeln basieren.
In den vergangenen Monaten wurden wieder vermehrt Anfragen an ICC Deutschland gestellt, die sich auf so genannte Irrevocable Master Fee Protection Agreements (IMFPA) und Non Circumvention, Non Disclosure & Working Agreements (NCNDA) beziehen. Dabei wird häufig behauptet, dies seien ICC-Verträge, jedoch wurde im Wesentlichen lediglich das ICC-Logo einkopiert. Ziel des Vertrages soll sein, gegenüber den Käufern eine Handhabe gegen deren Zugriff auf den Erstlieferanten zu besitzen.
Verträge sind nicht vom ICC autorisiert
Diese Verträge sind jedoch in keiner Weise von der ICC autorisiert und werden von ihr nicht unterstützt. Die offizielle Stellungnahme der ICC Commercial Crime Services (ICC-CCS) in London: “ICC-CCS has recently been referred a number of ‘Irrevocable Master Fee Protection Agreements (IMFPA)’ and Non Circumvention, Non Disclosure & Working Agreements (NCNDA), some of which bear the ICC logo at the top. The bureau would like to advise that these are not ICC endorsed documents and that our letterhead has merely been pasted onto the top. We further advise that there is no such thing as an Irrevocable Master Fee Protection Agreement or a Non Circumvention, Non Disclosure & Working Agreement”.
Quelle: ICC
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