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Schlagwort: geschäftlich erfolgreich im Ausland

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Internationale Handelskammer: Vorsicht vor gefälschten Verträgen

Immer wieder erhält die Internationale Handelskammer (ICC) Deutschland Anfragen zu so genannten IMFPA-, NCNDA- und Non-Circumvention-Verträgen, die deutsche Unternehmen auf Bitte ausländischer Geschäftspartner unterschreiben sollen. Die ICC Deutschland weist daraufhin, dass diese Vertragsentwürfe keine ICC-Dokumente sind und auch nicht auf geltenden ICC-Regeln basieren.

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