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Weichen für bosnische Pflegekräfte in Deutschland gestellt

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit sucht seit einigen Jahren gezielt Pflegekräfte im europäischen Ausland für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Jetzt hat sie nach Kroatien, Serbien und den Philippinen auch ein entsprechendes Abkommen mit Bosnien-Herzegowina geschlossen.

Bernd Meurer, der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), begrüßt das Abkommen: „Wir brauchen qualifizierte ausländische Pflegefachkräfte. Die Bundesregierung hat dies erkannt und verbessert konsequent die Möglichkeiten dafür. Das ist ein richtiger Schritt, den wir nachdrücklich unterstützen.“

Bosnien und Herzegowina noch kein EU-Mitglied

Da das Land Bosnien und Herzegowina kein Mitglied der EU ist, dürfen Bosnier und Herzegowinaer nicht ohne weiteres in Deutschland arbeiten. Die Vermittlungsabsprache ermöglicht es bosnischen und herzegwonischen Pflegekräften, sich legal in Deutschland aufzuhalten und hier zu arbeiten. Die Anerkennung der pflegerischen Ausbildung und der Nachweis von Sprachkenntnissen ist nicht Bestandteil der Absprache.

Deswegen sagt der bpa-Präsident: „Die Vermittlungsabsprache ist nur die halbe Miete! Auch bei der Anerkennung der Ausbildung und der Sprachkenntnisse dürfen wir keine unüberwindbaren Hürden für ausländische Pflegekräfte aufstellen. Wir brauchen ein klares Signal, dass uns diese Fachkräfte willkommen sind. Was wir nicht brauchen, sind langwierige und bürokratische Verfahren. Hier sind besonders die Bundesländer gefordert, eine zügige und einfache Umsetzung zu gewährleisten.“

Pflegekräfte ohne Sprachkenntnisse als Hilfskräfte

Der bpa fordert, dass ausländische Pflegekräfte bereits nach Deutschland kommen und hier arbeiten können, auch wenn sie noch ergänzende Sprachqualifikationen oder ein Praktikum in der Pflege nachholen müssen. Während dieser Zeit sollten sie wenigstens als Pflegehilfskräfte anerkannt und eingesetzt werden können.

Weitere Informationen: Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV): www.zav.de und www.bpa.de

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