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Flugsicherheit in der EU: Schwarze Liste aktualisiert

Die EU-Kommission hat die Flugsicherheitsliste – die so genannte „Schwarze Liste“ – aktualisiert. Diese listet Airlines auf, die nicht in der EU starten und landen dürfen, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Aktuell sind insgesamt 181 Fluggesellschaften, denen der Einflug in die EU aus Sicherheitsgründen untersagt ist, aufgeführt. Darunter fallen 174 Luftfahrtunternehmen, die aus einem der 16 Staaten stammen, deren Luftfahrtbehörden eine mangelnde Sicherheitsaufsicht aufweisen. Hinzu kommen sieben weitere Fluggesellschaften, bei denen Sicherheitsbedenken bestehen, die sich alleine auf diese Gesellschaften beziehen.

Vier neue Airlines gelistet

Neu hinzugekommen sind die Luftfahrtunternehmen Med-View (Nigeria), Mustique Airways (St. Vincent und die Grenadinen), Aviation Company Urga (Ukraine) und Air Zimbabwe (Simbabwe), nachdem die Europäische Agentur für Flugsicherheit Sicherheitsmängel festgestellt hatte. Dagegen hat sich die Flugsicherheitslage in den Ländern Benin und Mosambik verbessert, so dass alle Airlines aus diesen afrikanischen Staaten wieder zugelassen wurden.

Ebenfalls unterliegen sechs weitere Luftfahrtunternehmen Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).

Sicherheit der EU-Bürger

Mit der EU-Flugsicherheitsliste soll für die EU-Bürger ein höchstmögliches Flugsicherheitsniveau gewährleistet werden. Sie hilft jedoch auch bei der Verbesserung der Sicherheitsstandards in den betroffenen Ländern, so dass letztendlich Luftfahrtunternehmen aus diesen Ländern Flüge von und nach Flughäfen der Europäischen Union durchführen können. Darüber hinaus ist die EU-Flugsicherheitsliste auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss.