EU-Roaming: Diese 5 Mythen zur Roaming-Regelung gibt es
Wer im EU-Ausland sein Smartphone nutzt, sollte aufpassen: Auch nach der Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren können hohe Kosten auf einen zukommen. Laut dem Fachportal Smartklar.de gehen viele Menschen davon aus, dass sie durch die Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren ihr Handy in der EU komplett kostenlos nutzen können. Dieser Irrtum führt dann zum großen Schock, sobald sie ihre nächste Handyrechnung sehen. Welche häufigen Mythen und Fallen es zum EU-Roaming gibt, zeigt Smartklar.de.
1. Mit Allnet-Flat kostenlos nach Hause telefonieren
Ein häufiges Missverständnis: Die Menschen glauben, dass sie mit ihrer Allnet-Flat kostenlos aus Deutschland ins EU-Ausland telefonieren können. Kostenlos sind aber nur Telefonate aus dem EU-Ausland in andere EU-Länder – Anrufe von Deutschland nach Spanien sind weiterhin ziemlich teuer: Bis zu 1,99 Euro pro Minute fallen dafür an, wie eine Smartklar.de-Recherche ergeben hat.
2. Kosten fallen bei Telefonaten innerhalb EU-Länder an
Was viele ebenfalls nicht wissen: Wer sich im EU-Ausland aufhält, der kann mit seinem Handy in einem anderen EU-Land anrufen, ohne etwas draufzuzahlen. Die Anbieter schreiben zwar oft, Telefonate nach Deutschland seien dank EU-Roaming kostenlos. Dabei wird aber verschwiegen, dass man mit der Allnet-Flat seines deutschen Anbieters auch von Spanien nach Frankreich telefonieren kann, ohne etwas extra zu zahlen.
3. Mobiles Surfen kostenlos und unbegrenzt im EU-Ausland
Auch das mobile Surfen im Internet im Urlaub in Spanien oder Frankreich kostet dank der EU-Roaming-Abschaffung nichts extra. Aber: Die Anbieter haben die Möglichkeit, das maximale Datenvolumen zu deckeln – möglich macht es die sogenannte „Fair-Use-Policy“. „Je nach Tarif kann man also nicht sein gesamtes Datenvolumen nutzen. Das betrifft vor allem sehr günstige Handytarife sowie Tarife mit viel Datenvolumen. Vor der Reise erkundigt man sich daher am besten bei seinem Anbieter.
4. Roaming mit jedem Handyvertrag möglich
Was ebenfalls vielen nicht klar ist: Anbieter sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Roaming freizuschalten. Wenn man einen Handyvertrag habe, bei dem Roaming vertraglich ausgeschlossen sei, dann könne man sein Handy im Auslandsurlaub schlicht nicht nutzen, warnt Smartklar.de. Solche National-Handytarife sind selten, aber es gibt sie. Zudem gibt es Anbieter, die das Roaming erst sechs bis acht Wochen nach Aktivierung der SIM-Karte freischalten. Da sollte man vor dem Urlaub genau hinschauen.
5. Roaminggebühren überall gleich
Richtig teuer kann die Handynutzung auf einem Kreuzfahrtschiff werden: Dort drohen horrende Preise von mehreren Euro pro Gigabyte oder pro Telefonminute – denn das Schiffsnetz fällt nicht unter die Roaming-Regelung. Wer das Schiffsnetz nutzen will, der soll sich vorher genau über die Konditionen erkundigen. Tipp: Das Handy an Bord ausschalten und erst beim Landgang etwa in Italien oder Spanien einschalten – im dortigen EU-Mobilfunknetz gilt die Roaming-Regelung.
Hintergrund: Seit dem 15. Juni 2017 fallen fürs EU-Roaming keine zusätzlichen Kosten mehr an, weil die EU-Roaming-Gebühren weitgehend abgeschafft wurden. Ab dem 15. Mai 2019 sollen auch die Kosten für Telefonate ins EU-Ausland gedeckelt werden.