Künstliche Befruchtung im Ausland muss selbst gezahlt werden
Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nicht übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshog (BGH) in einem Urteil entschieden. (Az.: IV ZR 141/16)