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Shoppen im Urlaub: Vorsicht bei der Verzollung

Welche Waren aus welchem Land und mit welchem Wert zu versteuern sind, wissen erschreckend wenig Urlauber. Welche Konsequenzen dies haben kann, zeigt der folgende reale Fall:

Als Anja K. und ihr Verlobter Jörn. F. nach ihrem erholsamen Urlaub auf der kanarischen Insel Teneriffa auf dem Berliner Flughafen Tegel landeten, war jegliche Entspanntheit innerhalb weniger Minuten verschwunden. Als das Paar in Richtung des grünen Ausgangs ging, wurden sie von Zollbeamten aufgehalten, die aus dem Bereich, der zu deklarierenden Waren auf sie hinzuliefen. Mit ernstem Blick baten die Beamten Anja und Jörn in einen kahlen Raum. Ob sie etwas zu verzollen hätten, fragte der eine Beamte forsch. Sowohl Anja als auch Jörn blickten sich verwundert an und verneinten dies, ahnten aber bereits, dass etwas im Argen lag. Und tatsächlich warf man ihnen vor, Schmuckwaren im Wert von rund 3.000 Euro nach Deutschland zu schmuggeln.

Vermeintliches Schmuck-Schnäppchen

In der Tat hatte das seit zwei Jahren zusammenlebende Pärchen sich während des Teneriffa-Urlaubs verlobt. Am Strand bei einem romantischen Sonnenuntergang hatte Jörn seiner Anja einen Heiratsantrag gemacht und zunächst mit einem Ring aus dem Kaugummi-Automaten um ihre Hand angehalten. Anjas Schmuckgeschmack war sehr exklusiv und er wollte sicherheitshalber gemeinsam mit ihr die Verlobungsringe während des Urlaubs auf der Insel aussuchen. In einem Juwelierladen fanden sie zwei wunderschöne hochwertige Ringe aus Platin zum Schnäppchenpreis von 900 Euro das Stück. Anja konnte sich an dem Angebot gar nicht sattsehen und erwarb noch jede Menge weiteren Schmuck: ein Paar Ohrringe, zwei Ketten, ein Armband und noch einen Saphirring. Ein wenig dekadent kamen sich beide schon war, aber der Schmuck sollte auch ein Investition sein.

Teneriffa gehört zur EU-Sonderzone

Was das Berliner Verlobungspaar nicht wusste: Zwar gehört Teneriffa als Teil der Kanarischen Inseln zur EU, wo Urlauber und Reisende in der Regel zollfrei einkaufen dürfen, allerdings gibt es Ausnahmen. Gebiete wie die Kanarischen Inseln gehören zu einer Sonderzone und damit zoll- und steuertechnisch nicht mehr zum EU-Gemeinschaftsgebiet. In Sachen Mitbringsel aus dem Urlaub gelten dieselben Zollbestimmungen wie für Länder außerhalb der EU. Das bedeutet: Wer mit dem Flugzeug oder dem Schiff nach Hause zurückkehrt, darf Waren im Wert von höchstens 430 Euro einführen. Zigaretten und Spirituosen sind dabei nicht eingerechnet. Güter, die mehr wert sind als 430 Euro, müssen zwingend beim Zoll angemeldet werden.

Als Glück im Unglück stellte sich bei Anja und Jörn heraus, dass sie sich ihren Schmuck hatten quittieren lassen und dass die erworbenen Schätze tatsächlich niedriger als der Marktdurschnitt waren. Hätten sie die Rechnung nicht aufbewahrt, hätte der Zoll den Materialwert berechnet und das wäre die Beiden teuer zu stehen gekommen. Das Berliner Paar war bei einer Gepäckstichprobe aufgefallen, die die Zollbeamten routinemäßig durchführen, in dem sie Koffer von Urlaubsreisenden durchleuchten. Anja und Jörn waren davon ausgegangen, dass für Urlaubsmitbringsel aus Teneriffa dieselben Regeln wie in anderen EU-Ländern gelten und nicht versteuert werden müssten. Keinesfalls wollten sie in irgendeiner Weise gegen das Gesetz verstoßen.

Tatbestand der Steuerverkürzung

Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Erst vor Kurzem hat das Finanzgerichts Düsseldorf Urlaubern zumindest leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen, weil sie zu verzollende Souvenirs aus dem Urlaub mitgebracht hatten (Az.: 4 K 120/11 Z). Und das zieht zwangsläufig Sanktionen nach sich. Die Richter gingen bei ihrem Urteil davon aus, dass Reisende die Gepflogenheiten an internationalen Flughäfen kennen oder sich vor Urlaubsantritt damit beschäftigen. Selbiges galt auch für Anja und Jörn, die ihre scheinbar günstig erworbenen Verlobungsringe nicht nur nachversteuern mussten, sondern auch noch eine Strafzahlung zu leisten hatten.

Übrigens sind die Kanarischen Inseln in punkto Verzollung von Reiseandenken nicht die einzige Ausnahme und EU-Sonderzone. Weitere Länder beziehungsweise Orte sind:

  • Helgoland,
  • Büsingen,
  • Grönland,
  • die Inselgruppe Färöer,
  • der nördliche (türkische) Teil Zyperns,
  • Aruba und die niederländischen Antillen,
  • Saint Pierre und Miquelon, Mayotte, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete,
  • Livigno und Campione d’Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio sowie
  • Ceuta und Melilla.

Anja und Jörn haben aus der Sache gelernt und informieren sich nun vor jeder Reise intensiv in Reiseblogs von über Einreise- und Zollbestimmungen eines jeden Landes. Ihre Hochzeit wollen sie übrigens auf Mauritius feiern und den Großteil ihrer Freizeit unter Wasser beim Tauchen verbringen – so bleiben Anja weder Zeit noch Gelegenheit in Versuchung zu geraten und teuren Schmuck zu kaufen.

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