Reisekostenrecht vereinfacht
Die Bundesregierung hat kürzlich das steuerrechtliche Reisekostenrecht vereinfacht. Dabei geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. In dem Massenverfahren der Abrechnung von Dienstreisen soll der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert werden.